Über vergünstigte Stromtarife sollen Kommunen und Bürger an der Windenergie beteiligt werden. Dies schlägt die Kanzlei Becker Büttner Held (BBH) in einem Gutachten für das BMWi zusammen mit dem Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) und dem Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität (IKEM) vor. Nachdem das BMWi dieses Konzept kürzlich in einem Eckpunktepapier veröffentlicht hat, soll es Teil des Gesetzgebungsverfahrens zur EEG-Novelle werden.
Um die Energiewende weiter voran zu bringen, ist der Ausbau der Windenergie in Deutschland dringend notwendig. Doch dieser stockt weiter. Ein Grund hierfür ist der fehlende Rückhalt bei einigen Anrainer-Kommunen und Bürgern. Durch eine finanzielle Beteiligung von Kommunen und Bürgern an den Umsätzen von Windenergieanlagen vor Ort soll die Akzeptanz gefördert werden.
Windenergieanlagenbetreiber sollen einen Betrag von 0,1 ct/kWh an Kommunen zahlen, schreiben BBH, IÖW und IKEM in ihrem Gutachten. Neben der kommunalen Beteiligung empfehlen die Experten außerdem einen vergünstigten Bürgerstromtarif für private Haushalte im Umkreis des Windrads, der 20 Prozent günstiger als der lokale Grundversorgertarif sein muss. Damit könnte ein Vierpersonenhaushalt pro Jahr durchschnittlich 100 bis 200 Euro sparen. Wird kein vergünstigter Stromtarif angeboten, so soll die Zahlung an die Kommune auf 0,2 ct/kWh erhöht werden. Der Vorschlag des Forschungskonsortiums bietet hierfür ein einfach umsetzbares und rechtssicheres Modell.
„Wir erwarten, dass mit der Einführung der Beteiligungsinstrumente ein starker Anreiz für Kommunen geschaffen wird, die Errichtung von Windenergieanlagen zu unterstützen und sich aktiv in die Regionalplanung einzubringen“, erläutert BBH-Partner und Rechtsanwalt Dr. Martin Altrock. „Auch wenn die Beteiligung von Kommunen und Bürgern kein Allheilmittel gegen den stockenden Windenergieausbau ist, kann sie eine wesentliche Basis für mehr Akzeptanz sein. Und damit auch ein erhöhter Windkraftausbau in den nächsten Jahren .“ BBH-Rechtsanwalt und Partner Counsel Wieland Lehnert ergänzt: „Dabei gewährleistet das vorgeschlagene Instrument eine bestmögliche Rechtssicherheit gerade auch mit Blick auf die Anforderungen des Grundgesetzes an solche Regelungen."
Becker Büttner Held versteht sich als ein führender Anbieter von Beratungsdienstleistungen für Energie- und Infrastrukturunternehmen und deren Kunden. Den Kern der Mandantschaft bilden zahlreiche Energie- und Versorgungsunternehmen, vor allem Stadtwerke, Kommunen und Gebietskörperschaften, Industrieunternehmen sowie internationale Konzerne. Diese und viele Unternehmen und Institutionen aus anderen Bereichen unterstützt BBH sowohl in allen Rechtsfragen als auch betriebswirtschaftlich und strategisch.
Kontakt:
Prof. Dr. Ines Zenke
Rechtsanwältin, Partnerin
Tel +49 (0)30 611 28 40 - 179
ines.zenke@bbh-online.de
Becker Büttner Held finden Sie im Internet unter www.die-bbh-gruppe.de, www.bbh-blog.de oder twitter.com/BBH_online.