19. Regulierungskonferenz des AK REGTP am 1. April 2025

Die 19. Regulierungskonferenz des AK REGTP fand am 1. April 2025 in Berlin statt. BBH-Partner und Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Theobald begrüßte die rund 400 Teilnehmenden aus Energiewirtschaft, Regulierungsbehördenpraxis und Wissenschaft und ordnete die Konferenz ein im Übergang von der vor 20 Jahren gestarteten Regulierung in die kommende, bis 2045 währende zweite Phase. Unter dem Titel „Novellierung des EnWG – Epochenwechsel in der Regulierung“ wurde die grundlegende Reform des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) intensiv diskutiert.

Zugleich würdigte Prof. Dr. Christian Theobald das 20-jährige Dienstjubiläum von BBH-Partner und Rechtsanwalt Stefan Missling und das sogar 30-jährige von BBH-Partnerin und Rechtsanwältin Prof. Dr. Ines Zenke: “Gemeinsam haben wir, liebe Ines, die Idee des AK REGTP entwickelt und dann auch auf die Straße gebracht. Du, lieber Stefan, wurdest sehr schnell einer der Spielgestalter des AK REGTP”.

Dazu passte auch, dass die von Prof. Dr. Ines Zenke herausgegebene druckfrische 3. Auflage des Handbuchs „Good Governance“ für die Teilnehmenden auslag.

Prof. Dr. Ines Zenke eröffnete und begleitete die vormittägliche Vortrags- und Diskussionsrunde mit einem Fokus auf Netzregulierung, Effizienzsteigerung und rechtliche Vereinfachungen. 

EnWG-Novelle: Wandel in der Regulierung

Die Novelle des EnWG 2025 markiert schwerpunktmäßig einen regulatorischen Wendepunkt. Achim Zerres, Leiter der Abteilung Energieregulierung der Bundesnetzagentur (BNetzA), sprach über die erweiterten Befugnisse der BNetzA sowie die Anforderungen, die an den künftigen Regulierungsrahmen gestellt werden. Dabei standen die Netzkosten (NEST) und Netzentgelte (AgNeS) im Vordergrund. Es solle dabei ein attraktives Investitionsumfeld erhalten bleiben und die Vereinbarkeit von Kosteneffizienz und Ausrichtung an die Anforderungen der Energiewende weiter fokussiert werden. Die Verkürzung der Regulierungsperioden auf drei Jahre solle dabei eine flexiblere Anpassung an Kostenänderungen ermöglichen.

Herausforderungen der Energiewende und Netzregulierung

Dem Vortrag der BNetzA anschließend, forderte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing stabile politische Rahmenbedingungen über Legislaturperioden hinaus. Er kritisierte Mikromanagement und Planungsunsicherheiten als Hindernisse für die Klimaneutralität bis 2045. Der VKU schlug die Einrichtung eines „Energiewende-Fonds“ vor, um privates Kapital für Infrastrukturprojekte zu mobilisieren.

Die künftige Regulierung aus Sicht der Rechtsprechung

Anne-Christin Frister, Vorsitzende Richterin des Kartellsenats am OLG Düsseldorf, unterstrich die zunehmende Bedeutung gerichtlicher Kontrolle regulatorischer Entscheidungen und schloss nach Ausführungen u.a. über neue Gestaltungsspielräume und weit(er)gehenden Auswirkungen der Gaskrise mit der Verbildlichung des Komplexitätszuwachses als Folge- oder Begleiterscheinung der Neu-Regulierung.

Mindestrenditen in der Regulierung

Prof. Dr. Martin Jonas (Stellv. Aufsichtsrat der GrantThornton AG) sprach über die Bedeutung angemessener Renditen für Netzbetreiber. Die BNetzA nutze weiterhin historische Mittelwerte zur Ermittlung von Netzrenditen, während eine marktnähere Berechnung notwendig sei. Prof. Dr. Jonas verwies mit Blick auf das von der künftigen Bundesregierung vorgesehene milliardenschwere Anleihepaket in den nächsten Jahren auf den hiermit voraussichtlich einhergehenden Zinssteigerungseffekt, den man ebenfalls im Blick behalten müsse.

Effizienz als Leitlinie des neuen Regulierungsrahmens

BBH-Partner und Rechtsanwalt Axel Kafka widmete sich in seinem Beitrag der Frage, ob der im sog. NEST-Prozess derzeit konsultierte, neue Regulierungsrahmen den von der BNetzA selbst gesteckten Zielen einer Entbürokratisierung der Regulierungsverfahren entspricht. Angesichts der schon heute regelmäßig zeitlich erst weit nach Beginn einer Regulierungsperiode erlassenen Erlösobergrenzenfestlegungen übte er insbesondere Kritik an der geplanten Verkürzung der Regulierungsperioden auf drei Jahre sowie auch an den verschlechterten Rahmenbedingungen für das vereinfachte Verfahren.

Investitionsstandort Deutschland

In der anschließenden Podiumsdiskussion diskutierten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer vor allem über die erforderlichen Anpassungen des Regulierungsrahmens im Hinblick auf die Sicherstellung der im Rahmen der laufenden Transformation der Energie- und Wärmewende erforderlichen Investitionen. Dabei wurde die Einrichtung des von den künftigen Koalitionären geplanten staatlich unterstützen Energiewendefonds zur Anreizung privaten Kapitals durchgängig begrüßt. Der Konsens war, dass ein sicheres Investitionsumfeld und Vereinfachungen entscheidend für die Kapitalmobilisierung sind.

Kontroverser diskutiert wurde hingegen die von der BNetzA in ihrem NEST-Eckpunktepapier aus Januar 2024 ursprünglich in Aussicht gestellte Anerkennung von Rückstellungen auch für den erforderlichen Rückbau von Gasverteilernetzen im Hinblick auf das Ende karbonisierter Wärmeversorgung zum Ende des Jahres 2044, die sich nach dem aktuellen Stand nurmehr auf die Stilllegungskosten beschränken soll.

Kooperationen & Fusionen von Stadtwerken: Synergien als strategische Antwort

Stadtwerke stehen vor zunehmenden Herausforderungen durch regulatorische Anforderungen und Investitionsdruck. Erfahrungsberichte aus der Praxis zeigten erfolgreiche Modelle von Kooperationen, Fusionen und Beteiligungen. Dr. Gerhard Holtmeier (Geschäftsführer der Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH) betonte die Bedeutung von Partnerschaften für die Zukunftssicherung. Martina Butz (Geschäftsführerin der Stadtwerke Hanau GmbH) präsentierte Praxisbeispiele für Quartiersprojekte und Smart-Home-Integration. Carsten Hoffmann (Vorstand der GGEW AG) stellte eine Fusion mehrerer Kommunen als Modell zur Kosteneffizienz vor und Prof. Dr. Axel Thomas (Geschäftsführer der GWG Aachen) schilderte ergänzend, wie Fusionen auch einige strategische Nachteile ausgleichen können.

Podiumsdiskussion und Ausblick

Die abschließende Podiums- und Plenumsdiskussion – moderiert von BBH-Partnerin und Rechtsanwältin Astrid Meyer-Hetling sowie BBH-Partner und Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Thomas Straßer – beleuchtete ausführlich die Herausforderungen und Potentiale von Kooperationen & Fusionen von Stadtwerken. Dabei zeigte sich, dass sowohl Synergien im operativen Betrieb, die Verfügbarkeit von personellen Ressourcen als auch Finanzierungsmöglichkeit eine große Relevanz haben. Die Anforderungen an potenzielle strategische Partner wurden breit diskutiert. Abschließend wurde deutlich, dass man sich von der Politik stabile wirtschaftliche Rahmenbedingungen wünscht. Dazu gehören stabile regulatorische Renditen und Unterstützung bei der Finanzierung durch einen Energiewende-Fonds wurde als zentrales Instrument zur Kapitalmobilisierung gefordert. Die Reduktion regulatorischer Komplexität und ein flexiblerer Rechtsrahmen wurden als entscheidende Erfolgsfaktoren hervorgehoben.

Prof. Dr. Christian Theobald beendete schließlich die Veranstaltung u.a. mit der Einladung zur dann 20. Regulierungskonferenz am 19. Mai 2026. Der Tag klang aus mit einer Abendveranstaltung unter dem Motto „Mit Pumpen und Trompeten“.