Wirtschaftsprüfung

Die Kompetenz der Wirtschaftsprüfung liegt bei der BBH AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft: Wir bieten sämtliche Vorbehaltsaufgaben der Wirtschaftsprüfung: von gesetzlichen und freiwilligen Jahresabschlussprüfungen über Sondertestate bis hin zu Prüfungen nach dem Haushaltsgrundsätzegesetz, Prüfungen von Finanzdienstleistern nach dem Kreditwesen- und Wertpapierhandelsgesetz, Prüfung nach der Makler- und Bauträgerverordnung, Prüfungen der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, Prüfungen von Planungs-, Investitions- und Kostenrechnungen und schließlich Prüfungen interner Kontrollsysteme und Interner Revision.

Die in jüngster Vergangenheit zu verzeichnenden Betrugsfälle haben das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Kapitalmarkt beschädigt und die Leistung des Abschlussprüfers in Frage gestellt.  Der Abschlussprüfer besitzt hinsichtlich der Aufdeckung von Fraud eine positive Suchverantwortung. Demnach sind zunächst die Risiken einzuschätzen. Darauf aufbauend sind die Prüfungshandlungen so zu planen, dass mit hinreichender Prüfungssicherheit durch fraud entstandene Falschaussagen, die den Jahresabschluss insgesamt wesentlich beeinflussen, bei gewissenhafter Berufsausübung erkannt werden (§ 317 Abs. 1 Satz 3 HGB i. V. mit ISA 240.21). Der Abschlussprüfer muss im Verlauf der Prüfung eine kritische Grundhaltung aufrechterhalten.

Die Schwerpunkte unserer Tätigkeit im Bereich Wirtschaftsprüfung sind:

  • Gesetzliche und freiwillige Jahresabschlussprüfungen
  • Konzernabschlussprüfungen
  • Sonderprüfungen (u. a. nach AktG)
  • Prüfungen nach KWKG, EEG, KAV
  • Prüfung der Angemessenheit von Gaspreisen
  • Prüfung von Netznutzungsentgelten
  • Prüfung nach Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG)
  • Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung
  • Prüfung von Finanzdienstleistern nach dem KWG und dem WpHG
  • Prüfung von Planungs-, Investitions- und Kostenrechnungen
  • Prüfung nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MABV)
  • Prüfung interner Kontrollsysteme

 

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