Unsere Expertise im öffentlichen Recht ist sehr breit gefächert: Wir beraten Mandanten vom Baurecht über das Umwelt- und Technikrecht bis zum Wegerecht und zum Kommunal- und Verfassungsrecht sowie zum Beihilfen- und Europarecht.
Im Bereich des Baurechts liegt unser Fokus insbesondere auf dem öffentlichen Baurecht: Große Infrastrukturvorhaben müssen ein Planfeststellungs- oder Bauleitplanverfahren durchlaufen. Wir begleiten diese Verfahren und entwickeln von der Planungs- und Projektphase an Vorschläge, wie das Verfahren möglichst zügig und reibungslos gestaltet werden kann. Wir arbeiten die Beschlussvorlagen für die Verwaltungen aus, geben Empfehlungen zu Gestaltungsalternativen und formulieren die zugehörigen städtebaulichen Verträge. Daneben helfen wir auch beim Grunderwerb und bei der Standortsicherung.
Im Umwelt- und Technikrecht beraten wir in Fragen des Immissionsschutzrechts, des Wasserrechts, des Naturschutzrechts sowie des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts. Gerade Industrie- und Energieerzeugungsanlagen bedürfen der behördlichen Genehmigung. Wir kennen die Probleme von der ersten Machbarkeitsstudie an über das Genehmigungsverfahren bis hin zum Streit vor Gericht. Dazu kommt der europäische Emissionshandel als ein weiteres Instrument der Klimapolitik. Wir begleiten aktuell viele Unternehmen bei der Durchsetzung ihrer Interessen in Widerspruchs- und Klageverfahren. Daneben beraten wir auch Unternehmen, die mit den Gebührenbescheiden und den Nutzungsbedingungen beim Register nicht einverstanden sind.
Zum öffentlichen Recht gehört auch die Beratung rund um das Gebiet Konzessionen. Wir sind Ansprechpartner für sämtliche Fragen, die in Verbindung mit dem Wegenutzungs-, Leitungs- und Wegerecht aufkommen.
Im Kommunalrecht bieten wir eine umfassende und integrierte rechtliche, wirtschaftliche und steuerrechtliche Beratung für Kommunen, kommunale Verbände, kommunale Unternehmen und die öffentliche Verwaltung. Dazu gehören z.B. die Schaffung und strategische Ausrichtung des Konzerns Stadt zur Sicherung einer ökonomischen und sinnvollen Selbstverwaltung und die Entwicklung und Begleitung von Öffentlich-Privaten-Partnerschaft-Modellen. Wir beraten aber auch den Bund, Bundesländer und andere staatliche Institutionen in (finanz-)verfassungsrechtlichen Fragen. Eine besondere Expertise kann BBH ebenfalls im Beihilfenrecht aufweisen.