Aufgrund des spürbar wachsenden wirtschaftlichen Drucks auf die Unternehmen und der vielfältigen Veränderungen in der Vergangenheit und Zukunft gehört die Beratung bei Unternehmenstransaktionen (Mergers & Acquisitions) und deren Finanzierung heute zu unserem Kerngeschäft. Ein ganz besonderer Fall von M&A ist die sog. Rekommunalisierung, also das Wiedererwerben von Assets wie Netzen durch eine Kommune.
Wir beraten unsere Mandanten in sämtlichen Fragen des Gesellschafts- und Steuerrechts, die mit der Umstrukturierung von Konzernverbünden und einzelnen Gesellschaften in Zusammenhang stehen. Neben der strategischen Beratung und Planung übernimmt BBH auch die Vorbereitung und Durchführung der begleitenden notwendigen Prozesse.
Bei größeren Projekten stellt sich in der Regel die Frage: Wie finanziert man diese möglichst kostengünstig? Die Bankenfinanzierung ist dabei die klassische Art der Kapitalbeschaffung. Eine Alternative hierzu sind Bürgerfinanzierungen. Diese sind besonders im Energiebereich eine attraktive Möglichkeit, die Energiewende in die eigenen Hände zu nehmen. Für die Bürger hat dies den Vorteil, dass sie mit dem Umbau der Energielandschaft Geld verdienen können, Kommunen und kommunale Unternehmen finden dadurch Investoren für teilweise recht kostspielige Energieprojekte. Und ganz nebenbei haben diese Bürgerbeteiligungen positive Auswirkungen auf die Akzeptanz für bauliche Eingriffe in das Landschaftsbild der Kommune. Wir beraten zu allen denkbaren Modellen der Banken- und Bürgerfinanzierung. Wir wissen, welche gesetzlichen Regelungen hier Beachtung finden müssen (Stichwort: Bank- und Kapitalmarktrecht) und sorgen dafür, dass die Projekte ein Erfolg werden.
Rekommunalisierung, also Netzübernahmen durch Kommunen, können eine attraktive Möglichkeit sein, den Netzbetrieb in die eigenen Hände zu nehmen und Effizienzen i.S.d. Anreizregulierung zu optimieren. Auch sind hier vielfache Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen gemeinsamer Kooperationen sowohl auf gesellschaftsrechtlicher Ebene als auch auf Ebene der Netzbewirtschaftung denkbar. Allerdings gibt es hier auch eine Vielzahl von Fallstricken, die die Konzessionsverfahren in der Praxis zu einem komplexen Betätigungsfeld machen. Wir begleiten unsere Mandanten in diesem Bereich vom Anfang bis zum Ende des Projektes. Das heißt von der politischen Planung bis zur konkreten Umsetzung der Rekommunalisierung, inklusive der vertraglichen Gestaltung des Konzessionsvertrages. Wir sorgen dafür, dass das Konzessionsverfahren allen gültigen Vorgaben entspricht und rechtssicher gestaltet wird.