Unabhängig von der jeweiligen Branche: Es gibt Fragen, denen muss sich jedes Unternehmen stellen. Gesellschaftsrecht, Compliance, Datenschutz, Arbeitsrecht und die Unterstützung im Forderungsmanagement bilden daher unseren Kompetenzbereich „Das Unternehmen“.
Die Veränderung der Märkte fordert in vielen Fällen eine Neuausrichtung der jeweiligen Unternehmen auf den Wettbewerb. Als Experten im Gesellschaftsrecht beraten wir bei der Gründung von Unternehmen bzw. Tochter- oder Gemeinschaftsunternehmen; das beinhaltet auch die Wahl der steuerlich und gesellschaftsrechtlich optimalen Rechtsform und betrifft auch Fälle, in denen die Beteiligung eines privaten Investors sinnvoll ist. Auf der anderen Seite begleiten wir aber auch Investoren bei dem Erwerb eines Unternehmens oder Unternehmensteils. Schließlich unterstützen wir Unternehmen bei der Sanierung bzw. im Insolvenzfall, wenn dieser durch eine vorherige Umstrukturierung nicht zu vermeiden war.
Compliance zielt darauf ab, sämtliche operativen und verwaltungsmäßigen Prozesse eines Unternehmens so auszugestalten, dass Verstöße gegen unternehmensinterne Regeln oder Rechtsvorschriften jeglicher Art möglichst verhindert werden. Wir verstehen das Management von Compliance-Risiken als integralen Bestandteil des gesamten Risikomanagements eines Unternehmens und damit des internen Kontrollsystems. Auf Basis dieses umfassenden Ansatzes beraten wir unsere Mandanten interdisziplinär in allen organisatorischen und rechtlichen Fragen.
Seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) im Jahr 2018 müssen sich Unternehmen noch intensiver damit auseinandersetzen, wie sie mit personenbezogenen Daten umgehen. Die Grundsätze der Rechtmäßigkeit und Transparenz, der Zweckbindung, der Datenminimierung, der Richtigkeit, der Speicherbegrenzung sowie der Integrität und Vertraulichkeit müssen nicht nur eingehalten werden, die Verarbeitungstätigkeiten müssen darüber hinaus entsprechend dokumentiert werden.
Die Bedeutung des Arbeitsrechts nimmt im gesamten Wirtschaftsleben stetig zu. Die Beachtung der grundlegenden arbeitsrechtlichen Vorgaben ist auch darüber hinaus notwendiger Baustein für den Erfolg der Organisation, der Restrukturierung und der strategischen Ausrichtung jedes Wirtschaftsunternehmens. Dem dabei entstehenden Beratungsbedarf entsprechen wir durch einen integrierten Ansatz aus gesellschafts-, arbeits- und steuerrechtlicher Expertise und mit der Erfahrung aus einer Vielzahl von arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten und Einigungsstellenverfahren.
In Zeiten allgemein sinkender Zahlungsfähigkeit bzw. -moral ist für ein Unternehmen ein effektives Forderungsmanagement unumgänglich. Aufgrund langjähriger Erfahrung in der Realisierung überfälliger Forderungen u.a. für die weltweit größte Verwertungsgesellschaft sowie für eine Vielzahl von Energieversorgungsunternehmen können wir schnelle und vollständige Inkassoaktivitäten gewährleisten. Ferner unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegen den insolventen Schuldner und den Insolvenzverwalter. Wir helfen, in jeder Situation die richtigen Entscheidungen zu treffen. Wir übernehmen die Beratung und Prozessvertretung in Forderungs- und Insolvenzverfahren.
Unseren Mandanten im Bereich des Forderungsmanagements bieten wir eine Online-Auskunft, über die jederzeit der aktuelle Verfahrensstand der Vorgänge einsehbar ist.