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Das Urheber- und Medienrecht sowie das Datenschutzrecht bilden den Schwerpunkt der Beratungspraxis von Nils Langeloh. Zu den betreuten Mandanten gehören Verwertungsgesellschaften und Verlage ebenso wie Künstler und Werbeagenturen. Daneben berät Nils Langeloh Unternehmen aus verschiedenen Branchen in wettbewerbs-, marken- und datenschutzrechtlichen Fragen.