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Dr. Holger Hoch berät im europäischen und deutschen Kartellrecht, hierzu zählen u.a. Fragen des Vertragsrechtes, der Missbrauchs- und Fusionskontrolle, des Schadensrechtes sowie die Vertretung in Prozessen und Kartellverwaltungsverfahren. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die konzessionsrechtliche Beratung.