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Benedikt Doms berät Bewerber in Konzessionierungsverfahren, bei der Übernahme von Energieversorgungsnetzen sowie bei der Gestaltung und Strukturierung von Kooperationen und Beteiligungsmodellen von Energieversorgungsunternehmen einschließlich der Gründung von öffentlich-privaten Kooperationsgesellschaften (IÖPP). Weitere Schwerpunkte bilden Fragen der Regulierung (insbesondere „Unbundling“), die gesellschaftsrechtliche Beratung meist mehrheitlich kommunaler Energieversorgungsunternehmen sowie die Möglichkeiten kommunaler wirtschaftlicher Betätigung.