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Andreas Große befasst sich mit Themen des EEG, im Schwerpunkt zur Besonderen Ausgleichsregelung und zur Eigenversorgung, aber auch mit der Planung und Errichtung von EE-Anlagen (PV). Er berät außerdem im Strom- und Energiesteuerrecht. Einen dritten Schwerpunkt bildet das Verwaltungsrecht, insbesondere Anlagengenehmigungen nach dem BImSchG, das Bau- und Bergrecht.