Verkaufsoffene Sonntage in Berlin: Land Berlin überzeugt mit BBH vor dem Bundesverwaltungsgericht

Das Bundesverwaltungsgericht hat gestern die Zulässigkeit der verkaufsoffenen Sonntage im 1. Halbjahr 2018, wie sie von der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales festgesetzt wurden, bestätigt. Ein Erfolg für das Land Berlin und die Kanzlei Becker Büttner Held (BBH), die das Land durch drei Instanzen begleitet hat.

Gegen die verkaufsoffenen Sonntage im Jahr 2018 hatte die Gewerkschaft ver.di geklagt und noch vor dem VG Berlin im Eilverfahren Recht bekommen. Das OVG Berlin-Brandenburg hob den Beschluss der 1. Instanz allerdings auf. Nun hat auch das Bundesverwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit der Berliner Sonntagsöffnungen bestätigt.

BBH-Partner Dr. Roman Ringwald, der die Senatsverwaltung vor den Gerichten vertreten hat, kommentiert: „Das Land Berlin hat nun durch das Bundesverwaltungsgericht Klarheit bezüglich der Sonntagsöffnungen bekommen. Wir freuen uns, dass die Festlegungen des Landes Berlin durch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurden und das Gericht hierfür seine bisherige Rechtsprechung ausdrücklich weiterentwickelt hat.“

Becker Büttner Held ist ein führender Anbieter von Beratungsdienstleistungen für Energie- und Infrastrukturunternehmen und deren Kunden. Den Kern der Mandantschaft bilden zahlreiche Energie- und Versorgungsunternehmen, vor allem Stadtwerke, Kommunen und Gebietskörperschaften, Industrieunternehmen sowie internationale Konzerne. Diese und viele Unternehmen und Institutionen aus anderen Bereichen unterstützt BBH sowohl in allen Rechtsfragen als auch betriebswirtschaftlich und strategisch.

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