Das OVG Berlin-Brandenburg hat gestern die Zulässigkeit der verkaufsoffenen Sonntage im 1. Halbjahr 2018, wie sie von der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales festgesetzt wurden, bestätigt. Ein Erfolg für das Land Berlin und die Kanzlei Becker Büttner Held (BBH), die das Land vor Gericht vertreten hat.
Gegen die verkaufsoffenen Sonntage, unter anderem für den kommenden Sonntag, hatte die Gewerkschaft ver.di geklagt und noch vor dem VG Berlin im Eilverfahren Recht bekommen. Das OVG Berlin-Brandenburg hob den Beschluss der 1. Instanz nunmehr auf: Die Senatsverwaltung habe ausreichend begründet, dass ein öffentliches Interesse für Sonntagsöffnungen während der Grünen Woche, der Berlinale und der Internationalen Tourismusbörse bestehe. Die Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht an Ladenöffnungen stellt, seien ebenfalls genügend berücksichtigt.
BBH-Partner Dr. Roman Ringwald, der die Senatsverwaltung vor Gericht vertreten hat, kommentiert: „Ich freue mich, dass das OVG den Beschluss des VG Berlin gerade gerückt hat. Hätte sich das Verwaltungsgericht durchgesetzt, hätte das faktisch das Aus für verkaufsoffene Sonntage in Berlin bedeutet.“
Der Beschluss zum Eilantrag ist nicht anfechtbar. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin zur Hauptsache steht allerdings aus.
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