Das BSI nimmt die Marktverfügbarkeitserklärung für intelligente Messsysteme aus dem Jahr 2020 für die gesamte Branche zurück. Dies hat die Behörde am 20. Mai bekannt gegeben. Sie kommt damit einer gerichtlichen Klärung, die BBH für eine Vielzahl von Mandanten angestrebt hat, zuvor.
Kurz vor der mündlichen Verhandlung am 25. Mai vor dem VG Köln hat das BSI seine Marktverfügbarkeitserklärung zurückgenommen, mit dem der Roll-out intelligenter Messsysteme Anfang 2020 offiziell begonnen hatte. Gegen die Marktverfügbarkeitserklärung klagte BBH für rund 50 Mandanten und bekam im Eilverfahren Recht. Das OVG NRW bezeichnete im März 2021 die Marktverfügbarkeitserklärung als „voraussichtlich rechtswidrig“. Die Systeme erfüllen nicht die technischen und inhaltlichen Voraussetzungen, die das Messstellenbetriebsgesetz vorgibt, so die Argumentation von BBH. Durch die Aufhebung der Allgemeinverfügung werden die Gerichtsverfahren nun formal beendet.
„Unsere Prozesskostengemeinschaft hat damit alle Ziele erreicht: Der Weg ist frei für eine rechtskonforme, zeitgerechte und an der vollen Funktionsfähigkeit ausgerichteten Marktverfügbarkeitserklärung – für alle Unternehmen und alle Kundinnen und Kunden“, so BBH-Partner Dr. Jost Eder, der zusammen mit Partner Counsel Dr. Florian Wagner die Verfahren begleitet.
Die BBH-Gruppe ist eine führende Anbieterin von Beratungsdienstleistungen für Energie- und Infrastrukturunternehmen und deren Kunden. Den Kern der Mandantschaft bilden zahlreiche Energie- und Versorgungsunternehmen, vor allem Stadtwerke, Kommunen und Gebietskörperschaften, Industrieunternehmen sowie internationale Konzerne. Diese und viele Unternehmen und Institutionen aus anderen Bereichen unterstützt die BBH-Gruppe sowohl in allen Rechtsfragen als auch betriebswirtschaftlich und strategisch.
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