Am 17. Januar fand die mündliche Verhandlung statt, heute fiel nun die Entscheidung in einem der wirtschaftlich bedeutendsten Fälle der regulierten Energiewirtschaft: Die von der Bundesnetzagentur (BNetzA) für die 3. Regulierungsperiode ermittelten EK-Zinssätze wurden zu niedrig festgelegt und sind daher nicht angemessen. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf heute verkündet und folgte damit der Argumentation von BBH. Die BNetzA ist nun gehalten, die Zinssätze neu festzulegen. Wirtschaftlich geht es dabei bundesweit um einen 3-stelligen Millionenbetrag.
Die BNetzA hatte Ende 2016 die Eigenkapitalzinssätze für die 3. Regulierungsperiode von 9,05% auf 6,91% für Neuanlagen und von 7,14% auf 5,12% für Altanlagen gesenkt. Ein Paukenschlag: Immerhin eine Verringerung der unternehmerischen Rendite um ca. 25 %. Die Betreiber von Strom- und Gasnetzen sollten ihre Aufgabe, die Sicherung des Netzbetriebes unter den immer schwieriger werdenden Bedingungen durch die Energiewende, mit ca. 2 Mrd. Euro weniger Budget bewältigen als noch in der 2. Regulierungsperiode.
Entsprechend fiel die Reaktion der Branche aus: Etwa 1.100 Beschwerden von Netzbetreibern waren gegen die Festlegung der BNetzA beim OLG Düsseldorf eingegangen; das bisher größte Verfahren, wie der Vorsitzende Richter Laubenstein zu Beginn der Verhandlung erwähnte. Rund 600 der Beschwerdeverfahren werden von einem BBH-Team um die Partner Stefan Missling und Rudolf Böck betreut. Anhand von 29 Musterverfahren hatte das Gericht zu entscheiden, ob die drastische Senkung der Eigenkapitalzinssätze durch die BNetzA rechtmäßig war. Das ist sie nicht – dies hat das Gericht heute verkündet, nachdem es bereits am 17. Januar mündlich darüber verhandelt hatte.
Rechtsanwalt Stefan Missling, der die 600 BBH-Verfahren gemeinsam mit Rechtsanwalt Heiko Lange geführt hat, freut sich über das Ergebnis: „Das Oberlandesgericht hat unsere durch drei renommierte Gutachter unterstützte Auffassung, dass die Bundesnetzagentur die EK-Zinssätze methodisch fehlerhaft und im Ergebnis zu niedrig festgelegt hat, bestätigt. Ein sehr wichtiger Erfolg für die Branche, die hier mit großer Geschlossenheit aufgetreten ist.“ Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Rudolf Böck ergänzt: „Versorgungssicherheit gibt es nicht zu Discounter-Preisen. Erst recht nicht, wenn die Netze so gefordert werden wie in der Energie- und Verkehrswende.“
Das OLG Düsseldorf hat die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen. Es bleibt nun abzuwarten, ob die BNetzA den Weg nach Karlsruhe beschreiten wird.
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