Mehr Akzeptanz für Windenergie an Land: BBH erarbeitet Mustervertrag für kommunale Teilhabe

Im Auftrag der FA Wind hat die Kanzlei Becker Büttner Held (BBH) die vertragliche Grundlage für die Beteiligung von Kommunen an den Erträgen von Windenergieanlagen an Land erarbeitet. Der Mustervertrag soll dazu beitragen, die Akzeptanz von Windenergie vor Ort zu verbessern. An der Entwicklung war auch ein von der FA Wind initiierter Arbeitskreis mit den Spitzenverbänden der Kommunen und Verbänden der Energiewirtschaft beteiligt.

Nach § 36k EEG 2021 dürfen Betreiber von Windenergieanlagen an Land Gemeinden, die von der Errichtung der Windenergieanlage betroffen sind, Beträge durch einseitige Zuwendung ohne Gegenleistung anbieten. Diese Vereinbarungen können bereits vor der Genehmigung der Windenergieanlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz geschlossen werden. Durch den von der FA Wind herausgegebenen Mustervertrag wird ein Branchen-Standard für diese Vereinbarungen gesetzt. In einem umfangreichen Beiblatt werden die Hintergründe und der rechtliche Kontext erläutert.

„Mit unserem Mustervertrag, den wir in einem sehr konstruktiven Austausch zusammen mit der Energiebranche und kommunalen Vertretern entwickelt haben, lässt sich § 36k EEG 2021 vor Ort leichter umsetzen“, so BBH-Partner Jens Vollprecht. „Anlagenbetreiber und Kommunen bekommen ein effektives Werkzeug an die Hand, um die Wertschöpfung in der Region zu heben und die Akzeptanz für die Windenergie zu stärken“, ergänzt Dr. Wieland Lehnert, Partner Counsel bei BBH.

Becker Büttner Held ist ein führender Anbieter von Beratungsdienstleistungen für Energie- und Infrastrukturunternehmen und deren Kunden. Den Kern der Mandantschaft bilden zahlreiche Energie- und Versorgungsunternehmen, vor allem Stadtwerke, Kommunen und Gebietskörperschaften, Industrieunternehmen sowie internationale Konzerne. Diese und viele Unternehmen und Institutionen aus anderen Bereichen unterstützt BBH sowohl in allen Rechtsfragen als auch betriebswirtschaftlich und strategisch.

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