Das Urteil des BGH hat weitreichende Bedeutung für die Fernwärmeversorgung in Deutschland, da nun ähnliche Regelungen wie im § 46 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) für Strom- und Gasverteilnetze gelten.
Das Auswahlverfahren eröffnet den Städten und Gemeinden die Möglichkeit, Einfluss auf die Fernwärmeversorgung zu nehmen. Als Auswahlkriterium kommt unter anderem in Betracht, welcher Bewerber bereit ist, sich zu verpflichten, die kommunale Wärmeplanung und die Klimaschutzziele der Gemeinde umzusetzen und die dafür erforderlichen Investitionen in das Fernwärmenetz vorzunehmen.
Der federführender Rechtsanwalt Matthias Albrecht, Partner am Münchener Standort von BBH, freut sich über das Urteil,: "Dieses Urteil stärkt die Gestaltungsmöglichkeiten für Städte und Gemeinden im Bereich der Fernwärmeversorgung erheblich. Es ermöglicht transparente Auswahlverfahren, in denen Gemeinden den besten Eigentümer und Betreiber der Fernwärmenetzes auswählen können. Dies fördert Investitionen in die Modernisierung und den Ausbau der Netze, was wiederum den Klimaschutz vorantreiben wird."
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