Heute hat das OLG Düsseldorf in drei Musterverfahren der BBH-Prozesskostengemeinschaft und vier weiteren Beschwerdeverfahren die Festlegung der Bundesnetzagentur zum generellen sektoralen Produktivitätsfaktor (GSP) Strom für die dritte Regulierungsperiode aufgehoben.
Der generelle sektorale Produktivitätsfaktor ist ein Kernelement der Regulierungsformel für die Energiewirtschaft, die von der Bundesnetzagentur festgelegt wird. Seine Höhe hat erhebliche Auswirkungen auf die Erlösobergrenzen der Strom- und Gasnetze. Wie dieser Wert sachgerecht ermittelt wird, ist eine Frage, die das OLG Düsseldorf beschäftigt hat und heute entschieden wurde: Die Behörde ist verpflichtet, den GSP Strom unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu festzulegen.
„Das ist ein wichtiger Erfolg für die Branche; insbesondere, weil die Entscheidung aufzeigt, dass das OLG Düsseldorf die Ermessensentscheidungen der Bundesnetzagentur auch weiterhin kritisch überprüft“, so BBH-Partner Stefan Missling, der die knapp 350 Verfahren im Rahmen der BBH-Prozesskostengemeinschaft federführend begleitet. „Der Weg nach Karlsruhe dürfte auch in dieser Sache vorgezeichnet sein. Mit einer endgültigen Entscheidung des Bundesgerichtshofes wäre dann erst im kommenden Jahr zu rechnen.“
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