Das Europäische Gericht hatte am 6. Oktober entschieden, dass die Netzentgeltbefreiung für intensive Netznutzer nach § 19 Abs. 2 StromNEV in den Jahren 2012 und 2013 als europarechtswidrige Beihilfe anzusehen sind – und bestätigte damit die EU-Kommission. Gegen diese Entscheidung legte heute die Kanzlei Becker Büttner Held (BBH) Rechtsmittel vor dem Europäischen Gerichtshof ein.
Bestimmte Industrieunternehmen werden aufgrund ihres konstanten Abnahmeverhaltens durch individuelle Netzentgelte entlastet. Die EU-Kommission hatte am 28. Mai 2018 (Az. C(2018)3166) entschieden, dass die Netzentgelt-Befreiungen für stromintensive Unternehmen in den Jahren 2012 und 2013 allerdings gegen das EU-Beihilferecht verstießen. Der EuG bestätigte dies am 6. Oktober 2021.
Nun legt BBH für ihre Mandanten Rechtsmittel vor dem höchsten europäischen Gericht ein. „Uns überzeugt die Argumentation des EuG nicht und wir sind der Meinung, dass das Gericht in zentralen Punkten Inhalt und Tragweite des deutschen Energierechts verkannt hat. Den Netzentgeltbefreiungen fehlte schlicht der Beihilfecharakter“, so die Experten RA Dr. Thies Christian Hartmann, RA Dr. Markus Kachel und RAin Dr. Dörte Fouquet, die die Verfahren für BBH führen.
Becker Büttner Held ist ein führender Anbieter von Beratungsdienstleistungen für Energie- und Infrastrukturunternehmen und deren Kunden. Den Kern der Mandantschaft bilden zahlreiche Energie- und Versorgungsunternehmen, vor allem Stadtwerke, Kommunen und Gebietskörperschaften, Industrieunternehmen sowie internationale Konzerne. Diese und viele Unternehmen und Institutionen aus anderen Bereichen unterstützt BBH sowohl in allen Rechtsfragen als auch betriebswirtschaftlich und strategisch.
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