Das Kurzgutachten „Fahrpläne zur Gasnetztransformation gemäß § 71k Abs. 1 Nr. 2 GEG-E im Lichte des Konzessionsrechts und künftiger Entflechtungsvorgaben“ der BBH-Gruppe beleuchtet die im Gebäudeenergiegesetz und im Gesetz für die Wärmeplanung vorgesehenen Wasserstoffnetzausbaugebiete. Damit die in diesen Gebieten geplante Transformation vom Gas- zum Wasserstoffnetz gelingt, bedarf es rechtlicher Voraussetzungen, die insbesondere die Gasverteilernetzbetreiber betreffen. Das Team um BBH-Partner Prof. Dr. Christian Theobald kommt zu folgenden Ergebnissen:
- Ein kontinuierliches Engagement am Ausbau des Wasserstoffnetzes ist nicht gewährleistet, weil – bei bisheriger Regelung – der für Gasverteilernetzbetreiber verbindliche Konzessionsvertrag maximal 20 Jahre läuft. Eine Anpassung des deutschen Konzessionsrechts erscheint unausweichlich.
- Der Aufnahme des Betriebs eines Wasserstoffnetzes steht die restriktive Position der Europäischen Kommission im Rahmen der Novellierung der EU-Gasbinnenmarktrichtlinie i.S. Unbundling entgegen.
- Zudem ist die notwendige Anbindung von Gasverteilernetzen an das Wasserstoff-Kernnetz in § 28r ENWG-E nicht berücksichtigt und somit nicht gesichert.
BBH-Partner und Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Theobald betont: „Soll die Wärmewende gelingen, müssen wir für die vorgenannten Punkte Lösungen finden.“
Die BBH-Gruppe ist eine führende Anbieterin von Beratungsdienstleistungen für Energie- und Infrastrukturunternehmen und deren Kunden. Den Kern der Mandantschaft bilden zahlreiche Energie- und Versorgungsunternehmen, vor allem Stadtwerke, Kommunen und Gebietskörperschaften, Industrieunternehmen sowie internationale Konzerne. Diese und viele Unternehmen und Institutionen aus anderen Bereichen unterstützt die BBH-Gruppe sowohl in allen Rechtsfragen als auch betriebswirtschaftlich und strategisch.
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