BBH-Partnerin Prof. Dr. Ines Zenke als Sachverständige zur BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung geladen
Am 3. Mai findet im Umweltausschuss des Bundestags eine öffentliche Anhörung zur Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage durch den nationalen Brennstoffemissionshandel statt. Zu den geladenen Sachverständigen gehört auch BBH-Partnerin Prof. Dr. Ines Zenke.
Die Bundesregierung hatte am 31.3.2021 den Entwurf für die lang erwartete BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) auf den Weg gebracht. Sie soll verhindern, dass besonders brennstoffintensive Industrien ihre Produktion ins Ausland mit geringeren CO2-Kosten verlagern oder gar einstellen müssen, um den Kosten im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes zu entgehen. Die von dieser Abwanderungsgefahr besonders betroffenen Unternehmen sollen finanziell kompensiert werden. Im Gegenzug soll die Kompensationssumme größtenteils klimafreundlich investiert werden.
Diskussionsbedarf gibt es noch zu den Details der Verordnung, etwa zur Höhe und den konkreten von den Unternehmen zu erfüllenden Voraussetzungen für die Kompensation. Grundsätzlich nimmt diese zwar die Regelungen im Europäischen Emissionshandel zum Vorbild, weicht aber an entscheidenden Stellen davon ab, die dazu führen, dass die Teilnehmer am BEHG im Ergebnis spürbar schlechter gestellt sind als die am EU-ETS.
„Die rund 2.000 betroffenen Unternehmen brauchen nun endlich Klarheit, damit sie die Kosten für 2021 effektiv planen können“, so Prof. Dr. Ines Zenke, die am 3. Mai als Sachverständige im Umweltausschuss auftritt.
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