Im Rahmen einer öffentlichen Anhörung im Bundestag diskutierte der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit heute über die Novellierung des Atomgesetzes. Zu dem geladenen Sachverständigenkreis gehört auch Rechtsanwältin Dr. Dörte Fouquet, die ihre internationale Atomrechts-Expertise einbrachte.
Den Atomausstieg konsequent zu Ende denken? Ein Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht vor, mit dem Ausstieg aus der Atomkraft bis Ende 2022 auch den Betrieb von Anlagen zur Urananreicherung und zur Herstellung von Brennelementen zu beenden. Ergänzt wird der Gesetzentwurf von einem Antrag der Fraktion DIE LINKE, die die Stilllegung der Uranfabriken Gronau und Lingen sowie ein Exportverbot für Kernbrennstoffe fordert. Beide Initiativen werden Teil der heutigen öffentlichen Anhörung im Bundestag sein.
Das Atomgesetz wurde in diesem Jahr schon einmal geändert; in der Novellierung im Juli ging es darum, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Atomausstiegsverfahren Ende 2016 umzusetzen. Auch hier hatte ein Sachverständigengremium, unter anderem mit BBH-Partner Dr. Olaf Däuper, das Gesetzgebungsverfahren begleitet.
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