Mit der erneuten Novellierung des Atomgesetzes sollen die Ausgleichszahlungen für stranded investments geregelt werden, die das Bundesverfassungsgericht den Kernkraftwerksbetreibern zugestanden hatte. Heute findet im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens eine öffentliche Anhörung im Bundestag statt – zum Sachverständigenkreis gehört u.a. der BBH-Atomexperte Dr. Olaf Däuper.
Am 6. Dezember 2016 hatte das Bundesverfassungsgericht bestätigt, dass der Atomausstieg nach den Ereignissen in Fukushima verfassungsgemäß ist. Anstelle einer Enteignung der Atomkonzerne stelle der Ausstieg lediglich eine ausgleichspflichtige Inhalts- und Schrankenbestimmung des von Art. 14 GG geschützten Eigentums dar. Damit nahmen die Richter den Gesetzgeber in die Pflicht, die Regelungen zu den Ausgleichzahlungen in ein Gesetz zu gießen. Zur 16. Änderung des Atomgesetzes hat die Bundesregierung nun einen entsprechenden Entwurf erarbeitet. Eine öffentliche Anhörung im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit soll Impulse für das weitere Gesetzgebungsverfahren geben.
Als Sachverständiger geladen ist u.a. BBH-Partner Dr. Olaf Däuper, der seine umfassende Expertise im Atomrecht einbringt. Im Atomausstiegs-Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht hatte Däuper erfolgreich die Länder Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Bremen vertreten. Das Land Niedersachsen hatte er vor Gericht gegen die vergebliche Amtshaftungsklage von E.ON wegen des Atom-Moratoriums direkt nach Fukushima unterstützt. Auch im Rahmen der Endlager-Diskussion engagiert sich Däuper vielfältig und berät u.a. das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE).
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