Gegen die Festlegung der Eigenkapital-Zinssätze durch die Bundesnetzagentur gingen zahlreiche Beschwerden beim zuständigen OLG Düsseldorf ein. Die Mehrzahl der Beschwerden werden von der Kanzlei Becker Büttner Held (BBH) geführt.
Ende Oktober hatte die Bundesnetzagentur die Eigenkapitalzinssätze für die Elektrizitäts- und Gasnetzbetreiber in der 4. Regulierungsperiode veröffentlicht: 5,07 % für Neuanlagen sowie 3,51 % für Altanlagen. Damit bestätigte sie die Befürchtungen aus der Branche: Die Netzbetreiber sollen in Zukunft mit einer Kürzung ihrer Renditen von über 25 % für die Versorgungssicherheit und Nachhaltigkeit der Energienetze sorgen.
BBH und ihre Mandanten sind davon überzeugt, dass die Regulierungsbehörde die Höhe der Zinssätze nicht sachgerecht ermittelt hat. Für ihre Prozesskostengemeinschaft lässt BBH die Festlegung der EK-Zinssätze nun vor dem OLG Düsseldorf gerichtlich überprüfen. Insgesamt gingen 927 Beschwerden beim Gericht ein; allein 475 der Verfahren werden von BBH geführt. BBH-Partner Stefan Missling hierzu: „Wir sind der Auffassung, dass die Bundenetzagentur durch ihre Herangehensweise die aktuelle Situation auf den Finanzmärkten in ihrer Entscheidung nicht hinreichend berücksichtigt hat. Zusätzliche Zweifel kommen nun auch erstmals von den Autoren der Studie, auf deren Zahlen sich die Behörde bei der Ermittlung der Zinssätze beruft. Es dürfte also nochmals spannend werden!“
Becker Büttner Held ist ein führender Anbieter von Beratungsdienstleistungen für Energie- und Infrastrukturunternehmen und deren Kunden. Den Kern der Mandantschaft bilden zahlreiche Energie- und Versorgungsunternehmen, vor allem Stadtwerke, Kommunen und Gebietskörperschaften, Industrieunternehmen sowie internationale Konzerne. Diese und viele Unternehmen und Institutionen aus anderen Bereichen unterstützt BBH sowohl in allen Rechtsfragen als auch betriebswirtschaftlich und strategisch.
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