Im Auftrag der EFA-Fraktion im Europäischen Parlament hat die Kanzlei Becker Büttner Held (BBH) im Rahmen einer Kurz-Studie untersucht, wie der Euratom-Vertrag fortgeschrieben werden könnte. Eine sinnvolle Reform sei durch die konsequente Umsetzung bereits bestehender Vorschläge aus den Europäischen Institutionen möglich, so ein Fazit der Studie.
Bereits der Titel von Euratom wirkt antiquiert: Treaty establishing the European Atomic Energy Community. Angesichts einer aktuellen EU-Politik, die auf den Ausbau der Erneuerbaren Energien setzt, ist der Euratom-Vertrag ein Relikt aus der Vergangenheit: Er verschafft der Atomenergie einen unfairen Wettbewerbsvorteil auf dem Europäischen Strommarkt. Millionen EU-Subventionen fließen in neue Atomkraftwerke wie Hinkley Point C in Großbritannien und Paks II in Ungarn; das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu Klagen gegen die Finanzierung mit EU-Geld steht aus.
In der Studie „Pathways for a Reform of the Euratom treaty“ fordert BBH-Partnerin Dr. Dörte Fouquet deshalb eine grundlegende Modernisierung des Euratom-Vertrages auf Basis konkreter Überlegungen aus den EU-Institutionen. Statt der unzeitgemäßen Agenda, die Atomenergie in der EU voranzutreiben, plädiert die Studie dafür, wichtige Lücken zu schließen: Fragen der Energiesicherheit fehlen in der aktuellen Vertragsfassung ebenso wie einheitliche Haftungsregelungen, Verantwortlichkeiten und Finanzierungslösungen bei Rückbau der Kraftwerke und Entsorgung der radioaktiven Abfälle. Gleichzeitig schlägt die Studie vor, sämtliche diskriminierende Privilegien für den Ausbau der Kernenergie zurückzunehmen. Auch auf ein „democratic deficit“ im bestehenden Euratom-Vertrag weist BBH hin: Das EU-Parlament besitzt hier keinerlei Entscheidungsbefugnisse, nicht einmal im Bereich Forschung.
„Solange Euratom als ein ewiger Rechtfertiger für marktferne Beihilfen benutzt wird, erhält die EU eine Dinosaurier-Technologie künstlich am Leben“, kommentiert Rechtsanwältin Dr. Dörte Fouquet, die die Studie verfasst hat.
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