14. Regulierungskonferenz des AK REGTP bringt die Branche virtuell zusammen

Zwischen Regulierung, Cybersicherheit und Digitalisierung: Am 12.05.2020 hat der AK REGTP der Kanzlei Becker Büttner Held seine traditionelle Regulierungskonferenz erstmals virtuell stattfinden lassen. Von Berlin und Köln aus führten Prof. Dr. Christian Theobald, Prof. Dr. Ines Zenke und Axel Kafka die rund 350 Teilnehmer*innen durch einen abwechslungsreichen digitalen Konferenztag.

„Eine Absage der Regulierungskonferenz stand bei uns nie zur Debatte“, stellte Prof. Dr. Christian Theobald gleich zu Beginn in seiner Eröffnung der Konferenz fest. Entschieden hatte man sich schließlich für eine Live-Übertragung aus dem Berliner „AK REGTP Hauptstadtstudio“ in Verbindung mit einem Kölner „Außenstudio“. Die Referent*innen wurden zum Teil per Videotechnik zugeschaltet, zum Teil waren sie auch live in den Studios anwesend – unter Wahrung aller Gesundheitsvorkehrungen. So wurde im Rahmen der Konferenz mit den Teilnehmer*innen nicht nur über die Digitalisierung diskutiert, sondern diese auch auf hohem technischem Niveau umgesetzt.

Auch wenn die Entscheidung für eine digitale Veranstaltung aufgrund der Umstände nicht ganz freiwillig gewesen ist, zeigten sich schnell die Vorteile dieses Formats: ein hohes Maß an Interaktivität, der Raum für neue innovative Programmpunkte und im Prinzip keine Beschränkung der Teilnehmerzahlen aufgrund der Kapazitäten.

„Wir alle wissen, was von den Netzen in der Energie- und Verkehrswende verlangt wird. Um all dies stemmen zu können, muss es für die Netzbetreiber möglich sein, in ihre Infrastrukturen zu investieren“, stellte Prof. Dr. Ines Zenke in ihrer Begrüßung in Richtung der Bundesnetzagentur fest. „Die beste Regulierung ist nicht die, die nur auf Senkung der Kosten schaut. Sondern die, die Infrastruktur Netze zur Leistungsfähigkeit für die Zukunft ertüchtigt.“ Darum müsse sich die Bundesnetzagentur zu einer Infrastruktur-Förder-Agentur entwickeln.

In den Zeiten der Pandemie mag vieles unsicher sein, aber eines sei es nicht: Das System der leitungsgebundenen Strom- und Gasversorgung erweise sich auch in der „Corona-Krise“ als stabil und zuverlässig, sagte der Vize-Präsident der Bundesnetzagentur Peter Franke und lobte die gute Zusammenarbeit zwischen staatlichen Stellen, der Energiebranche und weiteren Akteuren in der aktuellen Krise. Auch bei der wirtschaftlichen Bewältigung in Sachen Corona habe es bisher keine dramatischen Entwicklungen wie Insolvenzen gegeben – die Gesamtsituation könne man allerdings erst in einiger Zeit überblicken. Bei der Einhaltung von Fristen würde die Bundesnetzagentur innerhalb ihres Ermessensspielraums mit Augenmaß vorgehen, allerdings stoße man hier auch an Grenzen. Bei Missbrauchsverfahren werde man etwa wie gewohnt vorgehen und auch der Smart Meter Rollout werde wie geplant fortgesetzt werden.

Müssen Rechtsfragen in der Regulierung und im Energiekartellrecht vor Gericht ausgetragen werden, landen die Fälle mit einer hohen Wahrscheinlichkeit auf dem Schreibtisch von Anne-Christin Frister. Seit ihrer Ernennung zur Vorsitzenden Richterin am OLG Düsseldorf im Januar 2020 leitet sie den 3. Kartellsenat als Vorsitzende. Im Rahmen der Regulierungskonferenz gab sie Einblicke in die aktuelle regulierungsrechtliche Senatsrechtsprechung mit Schwerpunkt auf für Verteilernetzbetreiber relevante Fragestellungen. Konkret berichtete sie u.a. über die Rechtsprechung zur Abgrenzung Energieversorgungsnetz/Kundenanlage, zu individuellen Netzentgelten und der Erlösobergrenze für Netzbetreiber. 

In der anschließenden Kaffeepause bekamen die Teilnehmer die Gelegenheit, BBH-Partnerin und Konzessionsrechtsexpertin Astrid Meyer-Hetling in einem entspannten Interviewformat Fragen zu stellen. So entspannt geht es in Konzessionsverfahren zwar selten vor sich, positiv sieht Meyer-Hetling allerdings, dass die Stellung der Neukonzessionäre in der Rechtsprechung gestärkt wird.

Über Anspruch und Wirklichkeit in Energiewende und Netzregulierung sprach der stv. Hauptgeschäftsführer des VKU Michael Wübbels in der anschließenden Session. Die Transformation des Energiesystems stünde für das Klimaschutzziel 2030 auf fünf Säulen, so Wübbels: den Kohleausstieg gestalten, die Potentiale der KWK nutzen, Versorgungssicherheit gewährleisten (Strom und Wärme), Erneuerbare Energien und Infrastruktur ausbauen, die CO2-Bepreisung und die Bezahlbarkeit der Energiewende. Der Wandel des Energiesystems sorge dafür, dass die Energieerzeugung zunehmend in die Verteilnetze wandert. Und das bedeutet eine stärkere Netzintegration Erneuerbarer in die Verteilnetze. Geklärt werden müsse außerdem, wie die Kosten für die Umsetzung des Redispatch 2.0 anerkannt werden und wie die Frequenzvergabe für 450 MHZ ausgeht.

Auch die Online-Mittagspause der Regulierungskonferenz wurde für ein Fachgespräch genutzt: Peter-Michael Kessow und Ingmar Weitemeier vom German Competence Center against Cyber Crime e.V. (G4C) im Interview mit Moderatorin Prof. Dr. Ines Zenke und dem Online-Publikum. Die beiden Cybersicherheitsexperten dämpften die Erwartungen, dass wir in Zukunft in der Lage sind, Bedrohungen vorherzusehen. Wichtig sei deshalb, auf alle Bedrohungslagen vorbereitet zu sein. Ein entsprechender Schutz sei immer kostengünstiger, als einen eingetretenen Schaden im Nachhinein aufzuarbeiten. Dazu gehört nicht nur die IT-Infrastruktur, sondern auch die Organisation von Prozessen innerhalb des gesamten Unternehmens, etwa in Form von Checklisten, Mitarbeiterschulungen und Dokumentationen. Am Ende sei Cybersicherheit immer Chefsache.

Weiter im Programm: Dr. Oliver Koch ist stellvertretender Referatsleiter in der Generaldirektion Energie der Europäischen Kommission und dort u.a. zuständig für die Schaffung eines EU-weiten Binnenmarktes; sein Team war federführend an der Erarbeitung des jüngsten EU-Gesetzespaketes zum Energiebinnenmarkt beteiligt, das die Umstellung des europäischen Energiesystems auf erneuerbare Energien erleichtern soll. Im Großen und Ganze gelte der Grundsatz so viel Subsidiarität wie möglich und so wenig Europa wie nötig. Das Gesetzespaket „Saubere Energie“ solle ab Januar 2021 umgesetzt werden.

In einer weiteren Kaffeepause konnten sich die Teilnehmer über die anstehende KWKG-Novelle und weitere Entwicklungen im Wärmebereich informieren – aus erster Hand bekamen sie von den Experten und BBH-Partner Ulf Jacobshagen und Dr. Markus Kachel im Interview mit Prof. Dr. Theobald ausführliche Antworten. Ändert sich grundlegend etwas an der Fördersystematik des Gesetzes und am KWK-Belastungsausgleich? Insgesamt werde die Förderung etwas diversifiziert, aber der Belastungsausgleich bleibe unverändert. Doch gleichzeitig gehe es um eine Flexibilisierung der KWK-Anlagen, dafür versucht der Gesetzgeber Grundlagen aufzubauen. Die KWKG-Novelle ist an das Kohleausstiegsgesetz gekoppelt, dessen Verabschiedung noch vor der Sommerpause geplant ist.

BBHC-Vorstand Dr. Andreas Lied und BBH-Partner Jan-Hendrik vom Wege stellten die Frage: Sind wir auf dem richtigen Weg zur digitalen Transformation? „Das hängt davon ab, wie fehlertolerant und resilient unsere Zielfindung ist“, fasste Lied zusammen, der mit seinem Team für 76 Mitglieder des AK REGTP einen MSB-Check gemacht hat inklusive einer individualisierten Auswertung. „Insgesamt reagieren die Unternehmen eher verhalten auf die Rollout-Planung“, so Lied. Jan-Hendrik vom Wege ermutigte die Unternehmen, sich nicht auf die Rolle als grundzuständiger Messstellenbetreiber zu beschränken, sondern sich als wettbewerblicher Messstellenbetreiber zu positionieren. Rechtliche Hürden lässt er als Argument nicht gelten. Dafür gibt es schließlich gute Anwälte.

Zum Abschluss des digitalen Konferenztags schließlich  – wie sonst im üblichen Format auch – die Podiumsdiskussion: BBH-Partner Dr. Jost Eder diskutierte zusammen mit Dr. Andreas Lied, Dr. Michael Merz (Geschäftsführer PONTON GmbH),  Christian Meyer-Hammerström (Geschäftsführer Osterholzer Stadtwerke sowie Vizepräsident des BDEW), Yüksel Sirmasac (Geschäftsführer ROCKETHOME GmbH), Prof. Dr. Jens Strüker, M.A. (Institut für Energiewirtschaft, Hochschule Fresenius) sowie Jan-Hendrik vom Wege. Wie weit sind wir bei der digitalen Transformation? Kein Teilnehmer nahm für sich in Anspruch, bereits am Ende des Prozesses angelangt zu sein – auch wenn der Begriff Digitalisierung mittlerweile bereits 30 Jahre alt ist.

Damit endete ein sehr abwechslungsreicher Konferenztag, den Prof. Dr. Theobald als „digital plus analog hat sich bewährt“ zusammefasste. Ein Format, das bei allen Teilnehmer*innen auf sehr gutes Feedback gestoßen ist.

© Fotos: Oliver Seidl, Christian Köster und Thomas Loris

Becker Büttner Held versteht sich als ein führender Anbieter von Beratungsdienstleistungen für Energie- und Infrastrukturunternehmen und deren Kunden. Den Kern der Mandantschaft bilden zahlreiche Energie- und Versorgungsunternehmen, vor allem Stadtwerke, Kommunen und Gebietskörperschaften, Industrieunternehmen sowie internationale Konzerne. Diese und viele Unternehmen und Institutionen aus anderen Bereichen unterstützt BBH sowohl in allen Rechtsfragen als auch betriebswirtschaftlich und strategisch.

Pressekontakt:

Prof. Dr. Ines Zenke                                                   
Rechtsanwältin, Partnerin                       
Tel +49 (0)30 611 28 40-179                                    
ines.zenke@bbh-online.de                                    

Becker Büttner Held finden Sie im Internet unter www.die-bbh-gruppe.de, www.bbh-blog.de oder twitter.com/BBH_online.